Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bella Booking

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Vereinbarungsgegenstand ist die Einräumung des nachstehend unter Ziffer 2 des Vertrages aufgeführten Nutzungsrechtes an der Verwaltungssoftware «Bella Booking» (nachstehend «Software» genannt).

2. UMFANG DER NUTZUNGSBERECHTIGUNG / LIZENZRECHTE

2.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Version ein. Das Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung der Software auf allen gewünschten Anwendungsgeräten im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs.

2.2 Der Anbieter wird dem Kunden die Software einrichten und mittels eines Zugriffslinks per E-Mail zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Login und Passwort an den Kunden übergeben.

2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen oder anderen Personen, die nicht in der Firma angestellt sind, online zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer darf ferner die Software nicht als Ausgangsbasis für andere oder eigene Produkte verwenden.

2.4 Unterlizenzen dürfen seitens des Kunden nicht erteilt oder verkauft werden.

3. VERSTOSS GEGEN DIE LIZENZRECHTE

3.1 Für den Fall, dass sich der Kunde nicht an die Nutzungsbestimmungen dieses Vertrags hält, kann der Anbieter die Lizenz fristlos kündigen und dem Nutzer sämtliche Zugriffsrechte entziehen. Ausserdem behält sich der Anbieter je nach Vergehen das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und vom Kunden Schadenersatz einzufordern.

4. PFLEGE DER SOFTWARE

4.1 Der Anbieter übernimmt die Pflege, Wartung sowie Weiterentwicklung der Software.

4.2 Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software sowie durch Verbesserungen und Anpassungen kann die Software abgeändert und erweitert werden (auch «Updates» genannt).

4.3 Der Anbieter informiert den Kunden über neue Versionen und richtet diese automatisch beim Kunden ein.

4.4 Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.

5. KOSTEN / VERGÜTUNG

5.1 Der Kunde hat an den Anbieter Lizenzkosten für die Nutzung der Software zu entrichten. Diese bestimmen sich nach den im Vorfeld definierten Terminzahlungen. Der Lizenzpreis ist ab dem im Vertrag definierten Startdatum fällig. Der Anbieter wird den Lizenzpreis regelmässig zum vereinbarten Buchungstermin per Post oder E-Mail in Rechnung stellen.

5.2 Vom Kunden können in der Software auf eigenen Wunsch Dienstleistungen aktiviert werden, die zusätzliche Kosten verursachen können. Kostenpflichtige Zusatzprodukte sind in der Software offen und mit Preisangaben deklariert. Beispielsweise können automatisiert kostenpflichtige Erinnerungs-SMS für gebuchte Termine verschickt werden.

5.3 Zusätzlich entstandene Kosten werden dem Kunden monatlich in der beanspruchten Höhe in Rechnung gestellt. Dabei wird die Entstehung der Kosten offen deklariert. Sollte der Kunde mit der Rechnung nicht einverstanden sein, muss diese innerhalb von 5 Arbeitstagen beanstandet werden.

6. GEWÄHRLEISTUNG / MÄNGEL

6.1 Die Software wird in der im Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrags gültigen Version bereitgestellt. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemässer Nutzung die beschriebenen Funktionen erfüllt. Andernfalls liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel der Software vor.

6.2 Die vom Anbieter im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellte Software wurde sorgfältig programmiert, getestet und geprüft. Der Kunde anerkennt, dass Funktionsstörungen der Software auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software versucht wird, jedoch nicht gewährleistet werden kann. Eine Garantie für Fehlerfreiheit kann der Anbieter nicht übernehmen. Insbesondere kann er keine Garantie dafür übernehmen, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Lizenznehmer möglicherweise gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird.

6.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung oder Eingriffe des Kunden oder Dritter.

6.4 Unter den oben genannten Voraussetzungen/Einschränkungen leistet der Anbieter für Mängel in der lizenzierten Software wie folgt Garantie:

6.4.1 Die Fehlerbeseitigung durch den Anbieter setzt voraus, dass es sich um einen erheblichen und reproduzierbaren, in der jeweils aktuellsten Version der Software auftretenden, Fehler handelt.

6.4.2 Ein erheblicher Fehler liegt vor, wenn die Software dadurch in ihrer bestimmungsgemässen Verwendung substantiell beeinträchtigt wird. Kleinere Fehler, die zwar störend sein mögen, aber die wesentliche bestimmungsgemässe Nutzung der Software nicht verhindern, sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen.

6.4.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Bereitstellung von Fehlerkorrekturen auf einen bestimmten, vom Lizenznehmer unter Umständen gewünschten Termin hin. Es ist dem Anbieter freigestellt, Fehlerkorrekturen entweder in Form von direkten Updates für den Kunden oder aber als Bestandteil von regulären Software-Updates zur Verfügung zu stellen.

6.4.4 Schlägt die Nachbesserung oder Fehlerbeseitigung mehrfach fehl, ist der Kunde berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Mit der Erklärung des Vertragsrücktritts durch den Kunden endet sein Nutzungsrecht an der Software. Die Lizenzgebühr, ab dem Datum an dem die Software nicht korrekt und vollständig genutzt werden konnte, wird dem Lizenznehmer zurückerstattet oder nicht in Rechnung gestellt, falls dies noch nicht geschehen sein sollte.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1 Für direkte oder unmittelbare Schäden haftet der Anbieter nur bis zum Betrag, den der Lizenznehmer als Lizenzgebühr bezahlt hat. Die Haftung des Anbieters für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung und der Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.

8. SOFTWARE/SERVICES VON DRITTANBIETERN

8.1 Für die vollumfängliche Verwendung der Software wird der Service von Drittanbietern beansprucht. Sollte eine der Firmen den Service einstellen, kann der Anbieter nicht für den Unterbruch der Leistung haftbar gemacht werden. Es wird so schnell wie möglich ein Ersatz gesucht und in der Software ausgetauscht.

9. GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ

9.1 Der Kunde ist alleiniger Inhaber seiner erfassten Daten. Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Kunden erfassten Daten nicht für eigene Zwecke zu missbrauchen oder weiterzugeben sowie gegen Eingriffe und Attacken von aussen bestmöglich zu sichern.

9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen, die andere Vertragspartei betreffenden Informationen und erworbenen Kenntnisse über Kundeninformationen sowie Grundlagen, Arbeitsweise, Herstellung, Neuentwicklung, Verbesserung und sonstige Details betreffend der Software und die Vertragsabwicklung berührende Betriebsvorgänge, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich oder geheim bezeichnet worden sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

10. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

10.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und muss vom Kunden in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) gekündigt werden.

10.2 Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, im Falle der Jahreslizenz unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der bezahlten Laufzeit, schriftlich kündigen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses und Rückerstattung pro rata temporis ist nicht möglich.

11. FOLGEN DER VERTRAGSBEENDIGUNG

11.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden. Die vom Kunden erfassten Datensätze werden vollumfänglich gelöscht.

11.2 Auf Wunsch des Kunden können die Datensätze einen, im Vorfeld definierten, Zeitraum gespeichert bleiben, um beispielsweise die Software nach einem Lizenzunterbruch weiterführen zu können. Dies muss jedoch zwingend vom Kunden bei der Kündigung dem Anbieter mitgeteilt werden. Der Anbieter kann nicht für verlorene oder versehentlich gelöschte Firmendaten haftbar gemacht werden.

12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

12.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung oder die ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform; das Schriftformerfordernis gilt auch für diese Klausel sowie für den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses Vertrages setzt ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Papierdokument im Original voraus. Fax-, Computerfax- oder E-Mail-Mitteilungen entsprechen nicht dieser Form, es sei denn, die Vertragsparteien treffen im Einzelfall eine abweichende Regelung.

13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

13.1 Alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Bella Booking.